Mit großem Interesse haben wir den aktuell veröffentlichten Test der „Stiftung Warentest“ gelesen und diskutiert. Wir begrüßen, dass durch einen Test eine Auswahl am Markt erhältlicher Produkte geprüft und bewertet werden. Wir freuen uns auch ganz grundlegend über jede Veröffentlichung, weil es das große allgemeine und ansteigende Interesse am Tragen wiederspiegelt und thematisiert.
Im Test werden wichtige Faktoren und Bewertungskriterien genannt, u.a. eine Prüfung auf Schadstoffe oder natürlich der Aspekt der Sicherheit.
Für die Branche bestehen geltende Normen und Richtlinien (europaweit und für einzelne Hersteller auch weltweit; CEN/TR 16512: 2015 und ASTM F2236 Standard), die im Sinne des Endverbrauchers gewährleisten sollen, dass ein entsprechend sicheres Produkt gekauft wurde.
Die Mitgliedsunternehmen des IVB sehen diese Normen in einer Selbstverpflichtung als Grundlage für die Sicherheit ihrer Produkte. In diese Normen sind Erfahrungen aus Jahrzehnten, z.B. hinsichtlich Sicherheit in Tragehilfen, eingeflossen. Das Prüfverfahren ist eindeutig nachzuvollziehen und objektiv und bildet so den aktuellen Stand der Technik in der Branche ab.
Neben einer produktspezifischen Entwicklung besteht auch eine parallel laufende Entwicklung aus Jahrzehnten des Tragens (wenn nicht Jahrhunderten in unterschiedlichsten Kulturen) besteht, die sich aus dem Know-How und der Erfahrung der Herstellerseite, sowie der Kompetenz unabhängiger TrageberaterInnen und Trageschulen speist und die eigentliche Grundlage von branchenspezifischen Normen darstellt.
Alle Tragehilfen der Hersteller, die Mitglied im IVB sind, entsprechen den Grundsätzen des sicheren und gesunden Tragens und gewährleisten, dass die tragende Person ihr Kind auch schon vor 9 Monaten alleine auf den Rücken bringen kann. Gleichzeitig warnen wir davor, Kinder beim Tragen in Reichweite einer potentiellen Gefahrenquelle (z.B. Herd) zu bringen. Natürlich ist es wichtig, eine gute anpassbare Nacken-/ bzw. Kopfstütze zu haben und die Trage muss durch Verstellbarkeit immer exakt für die tragende Person und das Kind einzustellen sein, um rundum bequemen und sicheren Halt, sowie die Anhock-Spreizhaltung zu gewährleisten.
Es benötigt bei einem Halfbuckle nicht zwingend einen Brustgurt, es kann den Sitz der Trage komfortabler machen, man kann aber auch – wie in vielen Anleitungen gezeigt – die Gurte vor der Brust kreuzen, um ein eventuelles Rutschen von den Schultern zu verhindern. Ein Brustgurt ist kein Bestandteil der oben genannten Normen für Tragehilfen.
Der Internationale Verband Babytragen (IVB) wurde 2018 gegründet und vertritt familiengeführte Mitgliedsunternehmen.
Wir würden uns über einen Austausch mit Stiftung Warentest zu diesem und/oder zukünftigen Tests freuen.